Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bimöhlen, BAB 7, km 112,550, Fahrtrichtung Flensburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 …Mehr
In Bimöhlen, BAB 7, km 112,550, Fahrtrichtung Flensburg wurde der nötige Sicherheitsabstand um 49,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Kreis Segeberg
In Bimöhlen, BAB 7, km 112,550, Fahrtrichtung Flensburg wurde bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h der erforderliche Abstand von 72 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, …Mehr