Außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsüberschreitung in Bonn, auf der BAB 555, bei km 17,500, FR Bonn begangen, Bußgeldstelle Bonn

In Bonn, auf der BAB 555, bei km 17,500, FR Bonn wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Provida-Messverfahren ergab 124 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Anhörung im …Mehr

30,00 € Geldbuße nach Geschwindigkeitsüberschreitung in Dortmund, auf der BAB 10 erhoben, Bußgeldstelle Dortmund

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Dortmund, auf der BAB 10, bei km 17,500, RF Dortmund um 17 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 117 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr

Bußgeldbescheid nach Geschwindigkeitsübertretung in Dortmund, auf der BAB 40, bei km 17,500 erhalten, Bußgeldstelle Dortmund

Auf der BAB 40, in der Gem. Dortmund, bei km 17,500, RF Dortmund wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 17 km/h überschritten. Gemessen wurden 117 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto. Bußgeld: 30,00 € Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, festgestellt in Bonn, A 555, wurde mit Bußgeldbescheid geahndet, Bußgeldstelle Bonn

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am in Bonn, A 555, km 17,500, FR Bonn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten.Die Messung ergab eine   Geschwindigkeit von 152 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 52 km/h. Beweismittel: Provida-Messverfahren. Bußgeld 240,00 €, 1 Monat Fahrverbot. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 …Mehr