Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Dortmund, auf der BAB 10, bei km 17,500, RF Dortmund um 17 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 117 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund erließ Bußgeldbescheid

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