Der nötige Sicherheitsabstand wurde auf der BAB 24, RF Dresden, im Bereich von km 21,3 um 46,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen

Der erforderliche Abstand wurde auf der BAB 24, RF Dresden, im Bereich von km 21,3 bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h nicht eingehalten.Statt des nötigen Abstandes von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 20,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT VKS festgestellt. …Mehr

Die Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde auf de BAB 4, RF Dresden, im Bereich von km 21,3 um 32,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

Der erforderliche Abstand wurde auf de BAB 4, RF Dresden, im Bereich von km 21,3 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 23,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit  …Mehr

Auf der BAB 4, Richtung Dresden, bei km 21,3 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 27,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Chemnitz

Bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 4, Richtung Dresden, bei km 21,3 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT VKS festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 …Mehr