In Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Richtung Holledau wurde der nötige Sicherheitsabstand um 33,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Richtung Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

Abstandsunterschreitung um 29,50 m in Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 780 festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

Der Abstandsverstoß erfolgte in Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 780, in Höhe km 4,670. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 95 km/h der erforderliche Abstand von 47,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung …Mehr

Bußgeldbescheid nach Abstandsunterschreitung in Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Ri. Holledau erlassen, Bußgeldstelle Straubing

Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670, nicht eingehalten. Geschwindigkeit 86 km/h, Abstand 31 m. Der …Mehr

In Teublitz, auf der A 3, Ri. Holledau wurde der nötige Sicherheitsabstand um 49,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 147 km/h wurde der erforderliche Abstand von 73,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Teublitz, auf der A 3, Ri. Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr