Verkehrsordnungswidrigkeit durch Missachtung des nötigen Sicherheitsabstandes in Allershausen, auf der A 9, München begangen, Bußgeldstelle Straubing

Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 44,50 m in Allershausen, auf der A 9, München, Ab. 1040, bei km 7,988 wurde bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Foto …Mehr

In Allershausen, auf der Bundesautobahn A 9, Ab. 1040, bei km 7,988 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 54,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h wurde der erforderliche Abstand von 72,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Allershausen, auf der Bundesautobahn A 9, Ab. 1040, bei km 7,988 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Missachtung des erforderliche Sicherheitsabstandes in Allershausen, auf der Bundesautobahn A 9, Ab. 1040, bei km 7.988 begangen, Bußgeldstelle Straubing

Der erforderliche Abstand wurde in Allershausen, auf der Bundesautobahn A 9, Ab. 1040, bei km 7.988 nicht eingehalten.Es  wurde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 35,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit …Mehr