Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 44,50 m in Allershausen, auf der A 9, München, Ab. 1040, bei km 7,988 wurde bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss
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