Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 09.05.2016 in Stuttgart-Bad Cannstadt, Neckartalstraße, Kraftwerk, in Richtung Haldenstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 88 km/h, Foto liegt vor Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25, § …Mehr
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart-Bad Cannstatt, auf der Neckarstraße, Bußgeldstelle Stuttgart
Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 22.10.2016 in Stuttgart-Bad Cannstatt, auf der Neckarstraße, Kraftwerk, in Richtung Haldenstrasse wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit63 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 …Mehr