Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 22.10.2016 in Stuttgart-Bad Cannstatt, auf der Neckarstraße, Kraftwerk, in Richtung Haldenstrasse wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit63 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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