Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 09.05.2016 in Stuttgart-Bad Cannstadt, Neckartalstraße, Kraftwerk, in Richtung Haldenstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 88 km/h, Foto liegt vor

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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