Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Worms, Nibelungenring, ehem. Einmündung Liebfrauenring, FR Rheinbrücken die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 86 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8, …Mehr
Um 36 km/h die zulässige Geschwindigkeit in Worms, Nibelungenring, ehem. Einm. Liebfrauenring, FR Rheinbrücken überschritten, Bußgeldstelle Worms
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Worms, Nibelungenring, ehem. Einm. Liebfrauenring, FR Rheinbrücken. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 86 km/h. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. …Mehr
Zulässige Höchstgeschwindigkeit in Worms, Nibelungenring / ehem. Einmündung Liebfrauenring, FR Rheinbrücken überschritten, Bußgeldstelle Worms
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Worms, Nibelungenring / ehem. Einmündung Liebfrauenring, FR Rheinbrücken die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 wurden 77 km/h mit Foto dokumentiert Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 …Mehr