In Neu-Ulm, B 10, FR Senden, Abschnitt 120, Station 0,638 zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, Bußgeldstelle Stadt Neu-Ulm

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, FR Senden, Abschnitt 120, Station 0,638 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 92 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TRAFFIPHOT stat. Geschw. festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Neu-ulm, B 28, Ri. Senden, Abs. 120, km 2.300

Neu-ulm, B 28, Ri. Senden, Abs. 120, km 2.300 Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten …Mehr

Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsverstoß in Neu-Ulm, B 10, Abschnitt 120, km 1,2 erlassen, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, Abschnitt 120, km 1,2 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer 96 km/h. Bußgeld: 120,00 €. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr

In Neu-Ulm, B 10, Abschnitt 120, km 1.200, Ri. Ulm erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h überschritten, Bußgeldstelle Verkehrspolizeiinspetion Neu-Ulm

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, Abschnitt 120, km 1.200, Ri. Ulm die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement Trailer durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 92 km/h bei erlaubten 70 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr