Mit 45 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lichtmessverfahren und Foto ergab 145 km/h. Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr
Mit 33 km/h über erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin gemessen, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 33 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Das Lichtmessverfahren mit Foto ergab 133 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr
Durch Lichtmessverfahren festgestellte Geschwindigkeitsübertretung auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin führte zu Bußgeldverfahren, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen
Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 43 km/h überschritten. Gemessen wurden 143 km/h durch Lichtmessverfahren bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, in R. Lübeck zu schnell gefahren, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, in R. Lübeck die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 122 km/h mit Lichtmessverfahren, Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin zu schnell gefahren, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Lichtmessverfahren mit Foto 156 km/h Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § …Mehr
Geschwindigkeitsübertretung auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Das durchgeführte Lichtmessverfahren, Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 134 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr
Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin Geschwindigkeitsverstoß begangen, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 135 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 3 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin Tempolimit überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Das durchgeführte Lichtmessverfahren mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 131 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr
Auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin zulässige Geschwindigkeit überschritten, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow, Höhe Peenetalbrücke, FR Berlin / Stettin mit 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 139 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat Anhörung …Mehr