Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlabrunn, St 2300, Abschnitt 180, km 4,5, Ri. Zellingen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 39 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 119 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr