Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlabrunn, St 2300, Abschnitt 180, km 4,5, Ri. Zellingen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 39 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 119 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erhob 200,00 € Bußgeld

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