Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 51 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 131 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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