Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 45 km/h in Ehningen, BAB 81, km 598,730, Stuttgart-Singen überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto 165 km/h. 160,00 € Bußgeld: 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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