Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,890, Singen – Stuttgart die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 112 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h . Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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