Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 03.12.2015 wurde der Geschwindigkeitsverstoß in Waldkirchen, St 2131, Abschnitt 140, km 1,015, B12 um 51 km/h bei zulässigen 60 km/h begangen. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – 111 km/h, Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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