Der erforderliche Abstand wurde in Nabburg, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 700, bei km 2,100 bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h nicht eingehalten, Statt des nötigen Abstandes von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde eine Distanz von 22,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Anhörung

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