Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Arnsberg, Bahnhofstr. 205, FR Neheim, aus FR Hüsten wurde mit Bußgeld über 115,00 € geahndet, Bußgeldstelle Hochsauerlandkreis

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Arnsberg, Bahnhofstr. 205, FR Neheim, aus FR Hüsten gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld: 115,00 €, erhöht wegen Voreintragung Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, …Mehr