Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Arnsberg, Bahnhofstr. 205, FR Neheim, aus FR Hüsten gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld: 115,00 €, erhöht wegen Voreintragung

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Hochsauerlandkreis erlassen.

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