Das Lasermessgerät Riegl FG-21P ist auch als Laserpistole bekannt und kommt im deutschen Straßenverkehr gern zur Geschwindigkeitsmessung vor allem auf großen Entfernungen zum Einsatz. Da weder Videoaufzeichnungen noch Fotodokumentationen stattfinden, lässt sich das Ergebnis nur anhand der geräteinternen Protokollierung und einer anschließenden Befragung des Messbeamten überprüfen. Das Verfahren wird häufig angewandt, um einen sich nähernden Verkehrsteilnehmer sofort anzuhalten und ihn mit einem Geschwindigkeitsverstoß zu konfrontieren, der später nicht mehr durch aussagekräftige Belege nachzuweisen ist. Es eignet sich sowohl für PKW als auch Motorräder.

Das Lasermessgerät Riegl FG-21P kann auf einem Stativ montiert oder auch in der Hand gehalten werden und Fahrzeuge auf Entfernungen von bis zu 1000 Metern mithilfe eines Laserstrahls erfassen, der nach Reflexion von der Fahrzeugoberfläche an das Gerät zurückgesandt wird. Ob die Laserpistole ordnungsgemäß funktioniert, muss vor jeder Anwendung durch einen so genannten Align-Test an einem feststehenden Gegenstand, etwa einem Verkehrsschild, geprüft werden. Wenn sich der Signalton beim Auftreten des Strahls verändert und der Anzeigenwert sichtbar wird, sollte es Lasermessgerät Riegl FG-21P einsatzbereit sein, sofern nicht andere Reflektoren in der Nähe sind, die die Messung beeinflussen können. Das Problem, dass plötzlich weitere Reflektoren in den Strahlenberiech gelangen, stellt sich regelmäßig häufig, wenn die Laserpistole in der Hand gehalten und bewegt wird. Denn schon ein Leitpfosten eignet sich neben vielen anderen Hindernissen als Reflektor. Sofern der Align-Test sich im Nachhinein als fehlerhaft erweist, ist auch auf das Messergebnis kein Verlass.

Wie bei jedem Verfahren können auch bei Messungen mit der Laserpistole viele Fehlerquellen die Messergebnisse verfälschen, die generellen Voraussetzungen einer zuverlässigen Geschwindigkeitsermittlung sind die sachgemäße Schulung der Messbeamten, die korrekte Eichung des Geräts und dessen Funktionsfähigkeit. Beim Lasermessgerät Riegl FG-21P besteht ein besonderes Problem darin, dass sich nicht immer genau bestimmen lässt, welches von mehreren Fahrzeugen gemessen wurde. Speziell über weite Entfernungen kann ein Messbeamter kaum sehen, ob das anvisierte oder ein überholendes oder dicht nebenher fahrendes Objekt tatsächlich den Strahl reflektiert hat.

Gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund der Messung mit einem Lasermessgerät Riegl FG-21P können daher gute Chancen im Einspruchsverfahren bestehen, während eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten zumeist unproblematisch trägt. Erst bei Einsicht in die Akte stellt sich heraus, unter welchen Bedingungen der Align-Test und die Messung mit der Laserpistole von statten gingen und ob offensichtliche Fehler vorliegen. Zudem kann der Rechtsanwalt die Überprüfung durch einen Sachverständigen veranlassen, die in vielen Fällen doch noch das Messergebnis ins Wanken bringt.

 

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