Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 105 Umgehungsstraße , Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock um 17 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 87 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Rostock

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