Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Bundesstraße 5, in Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock um 25 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 95 km/h. Beweismittel: Videobandaufzeichnung, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Anhörung

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