Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock, Verteilerfb. a R Berlin, n Lübeck, km 287,07  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 57 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto. PKW mit Anhänger

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.

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