IBei einer Geschwindigkeit von 136 km/h wurde der erforderliche Abstand von 68,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Memmingen, auf der A 96, Ri. Lindau, im Abschnitt 400, bei km 1.420 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 180,00 €, 1 Punkt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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