Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 05.09.2015  auf der B 105, Umgehungsstrs. -Bentwisch, Höhe Abs. 480, km 0.1 in Ri. Rostock um 22 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PSF 92 km/h. Bußgeld 80,00€

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle

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