Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln gehalten wurde. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr
Handyverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Eschstraße festgestellt, Bußgeldstelle Oldenburg
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße in der Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet Verstoß …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Frankfurt am Main, Friedberger Landstraße wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Frankfurt am Main
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Frankfurt am Main, Friedberger Landstraße 408 in der rechten hand in Mundhöhe gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Barbing, A 3 Nord, Ri. Frankfurt, Ab 1120, km 2.213 wurde mit Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Straubing
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Barbing, A 3 Nord, Ri. Frankfurt, Ab 1120, km 2.213 gehalten wurde. Beweismittel: Verkehrskontrollsystem VKS3, Zeugen, Foto Verstoß gegen: Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons in Hamburg, Bergedorfer Straße, Auffahrt BAB 1, stadtauswärts als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Hamburg
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Hamburg, Bergedorfer Straße, Auffahrt BAB 1, Rtg. Lübeck, stadtauswärts in der Rechten Hand gehalten wurde gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in 79379, Mühlheim, Hauptstraße wurde mit Bußgeldverfahren geahndet, Bußgeldstelle Gemeindeverwaltungsverbund Müllheim-Badenweiler
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 79379, Mühlheim, Hauptstraße, bei Elisabethenheim gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 246.1 BKat, § …Mehr
Als Führer eines Kraftfahrzeuges Handyverstoß in Krefeld, B 12, Abschnitt 540, km 3,000 begangen, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Krefeld, B 12, Abschnitt 540, km 3,000 gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, Foto. Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 150,00 € geahndet Verstoß gegen: § 23 …Mehr
Handyverstoß in Epfendorf, BAB 81, km 654,330, Stuttgart-Singen festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Epfendorf, BAB 81, km 654,330, Stuttgart-Singengehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte, Foto, Messung mit PoliScan Speed Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Frankfurt am Main, Friedberger Landstraße festgestellt, Bußgeldstelle Frankfurt am Main
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Frankfurt am Main, Friedberger Landstraße 408 in der rechten Hand, in Mundhöhe gehalten gehalten wurde. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Oldenburg
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Stadt Oldenburg, Bürgerstraße, Höhe Einmündung Eschstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Oldenburg erlassen. …Mehr