Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 379,5, FR Hockenheim erhalten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

In Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 379,5, FR Hockenheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 137 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Aktenführende  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) …Mehr

Abstandsunterschreitung in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 41,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen wurde bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h festgestellt. Der Abstand betrug m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § …Mehr

Wegen Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in Bingen, Gem. Bingen, auf der A 61, in Höhe km 294,8, FR Süden wurde Bußgeldverfahren eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bingen, Gem. Bingen, auf der A 61, in Höhe km 294,8, FR Süden die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 151 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

In Großniedesheim., auf der A 61, bei km 348,0, Gem. Großniedesheim, FR Speyer wurde der nötige Sicherheitsabstand m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Großniedesheim, auf der A 61, bei km 348,0, Gem. Großniedesheim, FR Speyer nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt Verletzte Vorschriften: § …Mehr