Geschwindigkeitsverstoß in 10711, Berlin Ch., BAB A 100, Ri. BAB A 113 begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 10711, Berlin Ch., BAB A 100, Ri. BAB A 113 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr

Tempolimit in 12487, Berlin Tp/Kp, BAB A 113, Ri. Süd um 36 km/h überschritten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12487, Berlin Tp/Kp, BAB A 113, Ri. Süd die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 116 km/h bei zulässigen 80 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 36 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Verletzte Vorschriften: §§ 25 Abs 2a StVG, § 41 …Mehr

Innerorts in 12524, Berlin Tp/Kp, BAB A 113, Ri. Schönefeld Nord Tempolimit überschritten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 12524, Berlin Tp/Kp, BAB A 113, Ri. Schönefeld Nord um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 103 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Überschreitung des Tempolimits in 12357, Berlin To/Kp, auf der BAB A 113, Ri. Stadtgrenze Süd wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 12357, Berlin To/Kp, auf der BAB A 113, Ri. Stadtgrenze Süd um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 108 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr

Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Handyverstoß in 12347 Berlin NK, auf der BAB 100, Tunner/OT Britz Süd, Ri. BAB A 113, SK 31 A erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 12347 Berlin NK, auf der BAB 100, Tunner/OT Britz Süd, Ri. BAB A 113, SK 31 A gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte, Foto Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, …Mehr

Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 25,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in 12347, Berlin Nk, BAB 100 Tunnel, OT Britz Süd verwarnt worden, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12347, Berlin Nk, BAB 100 Tunnel, OT Britz Süd, Ri. BAB A 113, SK31A begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto 73 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr

Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsübertretung in Berlin, NK. auf der BAB 100, Tunnel/OT Britz Süd eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Berlin, NK. auf der BAB 100, Tunnel/OT Britz Süd, Richtung BAB A 113, AK 31 B innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 109 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Berlin, NK, auf der BAB 100, Tunnel OT Britz Süd überschritten, Bußgeldstelle Berlin

In 12347 Berlin, NK, auf der BAB 100, Tunnel OT Britz Süd, Ri. BAB  A 113 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden 76 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Schriftliche Verwarnung mit 35,00 € Verwarnungsgeld Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat …Mehr