Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12487, Berlin Tp/Kp, BAB A 113, Ri. Süd die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 116 km/h bei zulässigen 80 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 36 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: §§ 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular Anhörung

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