Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Großostheim, B 469, Abschnitt 180, km 2,65 um 30 km/h, bei zulässigen 90 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 120 km/h. Beweismittel: Protokoll Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsverstoß in Großostheim. B 469,Abschnitt 180, km 2,65, Ri. Amorbach begangen, Bußgeldstelle Straubing
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Großostheim. B 469,Abschnitt 180, km 2,65, Ri. Amorbach um 19 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 139 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in Großostheim, B 469, Abschnitt 180, km 2,65, Richtung Amorbach festgestellt, Bußgeldstelle Straubing
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Großostheim, B 469, Abschnitt 180, km 2,65, Richtung Amorbach. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto 136 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr