Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung der Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 99, AK Süd, (A8), Abschnitt 240, km 1.838, Ri. Salzburg festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 99, AK Süd, (A8), Abschnitt 240, km 1.838, Ri. Salzburg um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 , Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Unterschreitung des Sicherheitsabstandes in Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, Ab 1260, km 1.056 um 67,50 m Begangen, Bußgeldstelle Straubing

Der Abstandsverstoß erfolgte in Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, Ab 1260, km 1.056. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 165 km/h der erforderliche Abstand von 82,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 15,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3 Verstoß …Mehr

In Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, AB 1260, km 1.056 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 37,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, AB 1260, km 1.056 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS und Foto festgestellt Verletzte Vorschriften: § …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung des Tempolimits innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Luise-Kiesselbach-Tunnel, nördlich, Ri. Salzburg, Block 334, MQ4 begangen, Bußgeldstelle Straubing

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Luise-Kiesselbach-Tunnel, nördlich, Ri. Salzburg, Block 334, MQ4 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 71 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr

In Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, AB 1260, km 1.056 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 30,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, AB 1260, km 1.056 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Unterschreitung des Sicherheitsabstandes in Brunnthal, LKr. München, auf der A 8, München-Salzburg, AB 1000, St 1,766, Ri. Salzburg begangen, Bußgeldstelle Straubing

Der Abstandsverstoß erfolgte in Brunnthal, LKr. München, auf der A 8, München-Salzburg, AB 1000, St 1,766, Ri. Salzburg. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 163 km/h der erforderliche Abstand von 81,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 22,63 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Unterschreitung des Sicherheitsabstandes in Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, AB 1260, bei km 1,056 um 26 m begangen, Bußgeldstelle Straubing

Der Abstandsverstoß erfolgte in Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, AB 1260, bei km 1,056. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h der erforderliche Abstand von 51,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, …Mehr

In Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, AB 1260, in Höhe km 1,056 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 23,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 84 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Grabenstätt, auf der A 8 Ost, Salzburg, AB 1260, in Höhe km 1,056 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § …Mehr