In 08606, Oelsnitz, auf der B 92, Ausfahrt Walkmühle  wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Geschwindigkeitsmessgerät 56 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtland „Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits …Mehr