Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63755 Alzenau/Hörstein, auf der Alzenauer Straße, Höhe Einmündung Jüdischer Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 61 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät LEIVTEC XV3 und Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr