In Biebesheim, auf der Königsbergerstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät TraffiStar S 350 ergab 36 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Aktenführende Dienststelle: Ordnungsbehördenbezirk Gersheim „Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der …Mehr