Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Moosburg a. d. Isar, auf der Landshuter Str., Höhe Fischerstraße 1 in der rechten Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, Foto. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 150,00 € geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Velburg, auf der BAB A 3, Fahrtri. Passau, Ab. 870, St. 2.743, km 440 mit der li. Hand ans Ohr gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen,aufnehmende Beamte. Geldbuße wegen Voreintragungen erhöht. Verstoß …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons in Moosburg a. d. Isar, auf der Landshuter Straße, Höhe Fischerstr. 1 als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Moosburg a. d. Isar, auf der Landshuter Straße, Höhe Fischerstr. 1 in der li. Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons in Düsseldorf, auf der Kruppstraße 31 als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Landeshauptstadt Düsseldorf
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Düsseldorf, auf der Kruppstraße 31 gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Landeshauptstadt …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons in Solingen, auf der Freiligrathstraße / Kronprinzenstraße als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Solingen
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Solingen, auf der Freiligrathstraße / Kronprinzenstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons in 47226, Duisburg, auf der Margarethenstraße, in FR Brücke der Solidarität als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Stadt Duisburg
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 47226, Duisburg, auf der Margarethenstraße, in FR Brücke der Solidarität, vor Kreuzung Margarethenstraße / Atroper str. kommend gehalten wurde in Coburg. Beweismittel: Zeugen,aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons in 88074, Brochenzell, auf der Kehlener Straße als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy mit der li. Hand an li. Ohr in 88074, Brochenzell, auf der Kehlener Straße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, LEIVTEC XV3 Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Rellingen, auf der BAB 23, Richtung Norden, bei km 2.900 wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Kreis Pinneberg
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Rellingen, auf der BAB 23, Richtung Norden, bei km 2.900 gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in Düsseldorf, auf der Reichsstraße 45, ggü. FR Oberursel, geg. Einmündung Florastraße wurde mit Bußgeld über 110,00 € geahndet, Bußgeldstelle Landeshauptstadt Düsseldorf
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, in Düsseldorf, auf der Reichsstraße 45, ggü. FR Oberursel, geg. Einmündung Florastraße. Beweismittel: ESO Einseitensensor, Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Bußgeldbescheid wurde …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons in Pinneberg, auf der Haldenslebener Straße / Quickborn Straße als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Kreis Pinneberg
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in li. Hand, an li. Ohr in Pinneberg, auf der Haldenslebener Straße / Quickborn Straße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § …Mehr