Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Solingen, auf der Freiligrathstraße / Kronprinzenstraße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Siegen-Wittgenstein übersandt.

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Solingen erlassen.

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