Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Solingen, auf der L 74, Fahrtrichtung Müngsten um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren Riegl, Bußgeld: 80,00 €.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Solingen

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