Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 15,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in Berlin Rd, auf der Residenzstr., verwarnt worden, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Berlin Rd, auf der Residenzstr., Höhe Nr. 61, in Richtung Schwedenstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 56 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, …Mehr

Außerorts auf der B 112, NAB 257, bei km 0,7 Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 112, NAB 257, bei km 0,7, in Fahrtrichtung BAB 12 mit 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat …Mehr

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 12099 Berlin, auf dem Tempelhofer Damm missachtet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Rotlichtverstoß wurde in 12099 Berlin, auf dem Tempelhofer Damm, Höhe Hs.-Nr. 117, Auffahrt BAB 100, Richtung Mehringdamm begangen. Messgerät: Automatische Rotlichtkamera mit Frontfoto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im …Mehr

Bußgeldbescheid über 60,00 € nach Handyverstoß in Berlin, auf dem Tempelhofer Damm erlassen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in 12099 Berlin, auf dem Tempelhofer Damm 227. Beweismittel: Zeugen, Bußgeld: 60,00 € Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt. Die Fachanwälte für …Mehr

Schriftliche Verwarnung nach Geschwindigkeitsverstoß in Berlin auf der Scharnweberstr. erhalten, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde 13405, Berlin Rd Scharnweberstr., ggü 68, Ri Müllerstraße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed mit Frontfoto 59 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende …Mehr

Bußgeldverfahren wurde nach Rotlichtverstoß in Berlin, Großer Stern / Altonaer Str. eröffnet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Str., Ri. West missachtet. Beweismittel:  Kombiniertes Messgerät Geschw. / Rotlicht, Frontfoto Verstoß gegen § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir …Mehr

Rotlichtverstoß in Berlin, auf der Wilhelmstraße wurde mit Bußgeldbescheid über 200,00 € geahndet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10117 Berlin, auf der Wilhelmstraße / Unter den Linden missachtet. Beweismittel: Zeugen Polizeibeamte, Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132a 3 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der …Mehr

Verwarnungsgeld von 30,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in Berlin, auf der Schildhornstraße erhoben worden, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

In 12163 Berlin St auf der Schildhornstraße, Höhe Nr. 69, in Ri. Gritzner Str. wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 48 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident …Mehr