Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Berlin Rd, auf der Residenzstr., Höhe Nr. 61, in Richtung Schwedenstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 56 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung

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