Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in Neu Isenburg auf der Friedhofstr. / Offenbacher Straße, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1 a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlassen.
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