Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/Autotelefons am 9.09.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Wuppertal, Grotenbecker Straße- Haeseler Straße . Festgestellt durch Radarmessung/Foto.

Verstoß gegen:  § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKatV

Schreiben wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Wuppertal übersandt.

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