Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Mobiltelefon gehalten wurde in Burbach, auf der B 54, Zollhaus, FR Burbach Beweismittel: Zeugen, Anzeigenerstatter
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeugen wurde mit Bußgeld über 150,00 € geahndet. Regelgeldbuße wegen Voreintragungen erhöht

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Kreis Siegen-Wittgenstein übersandt.

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