Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges in der OL Birkenfelde, auf der B 103, Abs. 4,599, Rtg. Pritzwalk. Beweismittel: TRAFFIPHOT digitale stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, Foto
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Prignitz übersandt.

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