Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Bochum, auf der BAB A 40, Richtung Essen, Dreieck Bochum West gehalten und Tippbewegungen gemacht wurden. Beweismittel: Zeugen, Foto. Bußgeld: 100,00 €

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1 a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Bochum erlassen.

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