Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem in Hamburg, auf dem Theodor-Heuss-Platz, Fahrtrichtung Edmund-Siemers-Allee in Handy in der linken Hand gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde durch Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandt.
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