Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in rechter Hand in Hamburg, auf der Amsinckstraße, Ecke Klosterwall gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld: 250,00 € erhöht wegen mehrerer Voreintragungen.
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg erlassen.
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