Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in Hannover, auf der Garkenburgstr., Ecke Loccumer Str.. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte

Verstoß gegen: § 17 OWiG§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover erlassen.

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